Die
Corporation in den USA
Hier
erhalten Sie weitere Infos und können eine INC gründen
Die
Gründung einer US INC kann aus folgenden Gründen
sinnvoll sein :
- Ausweitung
der geschäftlichen Tätigkeiten in die USA
- Neugründung
einer Gesellschaft ohne Stammkapital, ohne
persönliche Haftung, Senkung der
unternehmerischen Steuerlast, von Deutschland
aus zu führen
- Geschäftlicher
Neubeginn nach Konkurs oder Insolvenz, anonyme
Gründung
- Kapitalisierung
einer Geschäftsidee/ eines Unternehmens ohne
eine teure AG- Gründung
- Günstiger
weltweiter Börsengang des Unternehmens
|
Detaillierte
Infos:
Egal ob
mit Verkauf von Zugtieren oder Traktoren, Herstellung
von Schwertern oder Schuhen, Transport mit Kutschen oder
Air Bus, die Menschheit hat seit Urzeiten miteinander
Geschäfte betrieben. Für den Betrieb dieser Geschäfte
sind bestimmte Gesellschaftsformen erforderlich; und,
genau wie in Europa, gibt es hierfür in den USA
verschiedene Rechtsformen. Ziel dieser Rechtsformen (ausser
der Sole Proprietorship) ist jeweils die Beschränkung
der Haftpflicht, der Haftung des Unternehmers.
1.
Eine Sole Proprietorship ist in etwa dasselbe wie eine
deutsche GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
welche dem Eigentümer allerdings keinerlei Haftschutz
bietet.
2.
Eine LLC (Limited Liability Company) etwa ähnelt der
populären GmbH (das von einer amerikanischen LLC im
Ausland erwirtschaftete Einkommen ist übrigens für
ausländische Gesellschafter nicht steuerfrei, wie
vielfach aber fälschlich angenommen).
3.
Eine Limited Partnership kommt einer
Kommanditgesellschaft nahe.
4.
Die Corporation entspricht der Aktiengesellschaft -
AG. (Für Ausländer kommt von allen
amerikanischen Unternehmensformen wegen ihrer
zahllosen, juristischen und wirtschaftlichen Vorteile
nur die Corporation in Frage.)
Natürlich
stellen sich viele Fragen im Zusammenhang mit der
Gründung einer U.S. Corporation, die in unserer
kostenlos und unverbindlich erhältlichen 70-seitigen
Broschüre (erhältlich in Deutsch, Englisch oder
Französisch) ausführlich beantwortet werden. Hier
beantworten wir nur die wichtigsten Fragen.
Was
für Vorteile hat eine U.S. Corporation für Ausländer?
Vorteil Nr. 1 Haftpflichtschutz: Keine
persönliche Haftung der natürlichen Person, keine
Durchgriffshaftung
Vorteil Nr. 2 Steuerminderung: Deutlich geringere
Steuersätze als bei einer deutscher Kapitalgesellschaft
Vorteil Nr. 3 Anonymität: Der eigentliche
Gründer kann völlig anonym bleiben
Vorteil Nr. 4 Vermögensschutz: Kein Durchgriff
auf das Vermögen der INC
Vorteil Nr. 5 Entfall von Erbschaftssteuer
Vorteil Nr. 6 U.S. Immigration: Einwanderung in
die USA
Vorteil Nr. 7 Geschäftlicher Neustart: Jeder
kann geschäftlich einmal Pech haben und Konkurs
anmelden müssen oder befindet sich im
Verbraucher-Insolvenzverfahren. Der Neubeginn ist mit
einer deutschen Gesellschaftsform nicht möglich, wohl
aber mit einer INC !
Vorteil Nr. 8 Kapitalisierungen: Da die INC eine
Aktiengesellschaft ist, besteht die Möglichkeit, die
INC durch vorbörslichen Aktienverkauf, Venture Capital
oder durch einen Börsengang zu kapitalisieren
Was
ist eine U.S. Corporation und was kann, was darf sie
unternehmen?
Stellen
Sie sich vor, Sie hätten einen sehr, sehr guten Freund.
Dieser Freund ist Ihnen derartig ergeben, dass er nicht
nur Ihre Geschäfte führt, Verpflichtungen und Schulden
übernimmt, Ihnen Kapital beschafft, Ihnen u.a. helfen
kann Ihnen eine neue Existenz aufzubauen, Sie vor
Gläubigern und den Steuerbehörden schützt, sondern
-wenn es sein muss - sogar für Sie stirbt!
Sie
meinen, einen derartigen Freund gibt’s nicht? Sie
werden lachen, aber eine U.S. Corporation kann
tatsächlich ein derartiger Freund sein.
Die U.S.
Corporation ist nämlich eine juristische Person und hat
als solche dieselben Rechte und Privilegien einer
natürlichen Person. Als solche kann sich die
Corporation an Firmen beteiligen, Darlehen aufnehmen,
sich durch Verkauf von Anteilen (Aktien) kapitalisieren,
Eigentum an Immobilien erwerben, Investitionsgüter
kaufen und diese natürlich auch wieder veräussern. Die
Corporation kann als Mutter- Schwester- oder
Tochtergesellschaft, als Holding- Consulting- oder
Auffanggesellschaft auftreten, sie kann sogar als
eingetragener Verein dienen. Kurz: Sie kann weltweit
sämtliche - legale - Unternehmungen ausüben. Und das
ohne die üblichen Risiken, die normalerweise jedem
Geschäftsmann, der selbstständig tätig wird,
tagtäglich drohen! (Schlimmstenfalls kann man die
Corporation bei zu grosser Verschuldung sogar sterben
lassen, ohne dass der Eigentümer für diese Schulden
verantwortlich gemacht werden kann.)
Unsere
Anwälte haben in allen U.S.-Staaten intensivst die
Rechtsvorschriften studiert und ausgewertet und die für
die Belange unserer Kunden vorteilhaftesten Staaten
selektiert um nicht-amerikanischen Unternehmern und
Selbstständigen eine Plattform ihrer Aktivitäten, eine
U.S.-Corporation eben, anzubieten. Eine von uns
gegründete U.S. Corporation ist nicht zweckgebunden, da
in den von uns empfohlenen U.S. Staaten von unseren
Anwälten die Corporationssatzungen behördlich derart
eingetragen werden, dass die Corporation von der
Verpflichtung, an gewisse Geschäftszwecke gebunden zu
sein, befreit ist. Wenn man also jemals seine
geschäftlichen Aktivitäten verlagern will, wie wenn
man z.B. das Finanzconsulting aufgeben will, weil man
Freude am Brotbacken bekommen hat: Kein Problem mit
einer U.S.-Corporation, wie sie von uns angelegt,
formuliert und amtlich dokumentiert worden ist, es wird
bei Änderung des Geschäftszwecks keine Neugründung
fällig, nicht einmal eine Satzungsänderung wäre
vonnöten.
Muss
bei einer U.S. Corporation das Stammkapital eingezahlt
werden?
Viele
U.S. Staaten verlangen - wie europäische Länder - den
Nachweis eines gewissen Stammkapitals. Das ist
ärgerlich und nur selten im Sinne unserer Mandantschaft.
Um derartige Nachweise zu vermeiden, führen wir unsere
Corporationsgründungen nur in den U.S. Staaten ohne
Stammkapitalzwang durch! Vorteil für unsere
Klienten: Sie gelangen nach Zahlung der
Gründungsgebühren auch ohne Nachweis von
eingezahltem Stammkapital sofort in den Besitz
ihrer Corporation!
Kann
eine U.S. Corporation in Europa tätig sein und
handelsregisterlich eingetragen werden?
Die
Antwort: Ein klares Ja. Zwischen den USA und allen
west-europäischen Ländern bestehen verpflichtende
Abkommen, die Aktiengesellschaften und Corporationen der
betroffenen Länder gegenseitig anzuerkennen. Wir wollen
nicht den Wortlaut von mehr als zwanzig Verträgen
zitieren, denn der Wortlaut dieser Abkommen gleicht
grundsätzlich dem Wortlaut des deutsch-amerikanischen
Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages vom
29.10.54 in dem folgendes vereinbart wurde:
"Gesellschaften, die gemäss den Gesetzen und
sonstigen Vorschriften des einen Vertragsteils in dessen
Gebiet errichtet sind, gelten als Gesellschaften dieses
Vertragsteils; ihr rechtlicher Status wird in dem Gebiet
des anderen Vertragsteils anerkannt." (vgl.
Bundesgesetzblatt II 1956, 487 500). Weiter vereinbarten
die USA und alle westeuropäischen Länder im Haager
Abkommen vom 5. Oktober 1961 die Anerkennung von
staatlichen Urkunden. Eine solche Urkunde, ausgestellt
auf eine U.S. Corporation durch die im Gründungsstaat
hierzu ermächtigten Behörde (Secretary of State) über
die Articles of Incorporation (Satzung) oder das
Certificate of Existence oder das Certificate of Good
Standing (Handelsregisterauszüge) muss von allen
Signatarstaaten anerkannt werden (auch in Deutschland,
siehe Bundesgesetzblatt 1965 II, Seite 875). Somit kann
Ihre U.S.-Corporation, wenn Sie das wollen (wir
erstellen Ihnen hierfür eine notarisierte Vollmacht),
handelsgerichtlich ohne Nachweis von Stammkapital in der
Bundesrepubik eingetragen und wie eine gebietsansässige
Firma behandelt werden. Eine sehr elegante Lösung ist,
eine U.S.-Corporation vermögensverwaltend mit Hilfe
eines europäischen GmbH Mantels oder AG als persönlich
haftende Gesellschafterin auftreten zu lassen. Da aber
eine U.S. Corporation ohnehin weltweite Handelsbefugnis
hat, ist eine zusätzliche Handelsregistereintragung
nicht unbedingt notwendig und auf keinen Fall zu
empfehlen, wenn Sie Ihrem Fiskus nicht auffallen wollen.
Wenn es Ihr deutliches Interesse ist, mit Ihrer
U.S.-Corporation Einkommenssteuern zu sparen, dann
sollten Sie offiziell nicht als Besitzer, sondern besser
als Vertreter, Repräsentant oder Handelspartner der
Corporation auftreten. So verstärkt sich für den
Betrachter - auch für das Finanzamt - der Eindruck und
die Überzeugung, dass Willensbildung und Tätigkeiten
der Corporation in den USA stattfinden und somit nicht
der europäischen Besteuerung unterliegen. Die
U.S.-Corporation kann Sie etwa zu einem "Assistant
Vice President of Overseas Operations" ernennen,
als der Sie aber in den USA nicht amtlich erfasst
werden. Um im Namen der Corporation handeln zu können,
erhalten Sie von uns die erforderlichen notarisierten
Generalvollmachten.
Gibt
es verschiedene Arten von U.S. Corporationen?
Unter der
U.S. Gesetzgebung gibt es folgende
Corporationsstrukturen, deren Wahl von steuerlichen und
rechtlichen Erwägungen des Gründers abhängig sind:
C-Corporation
(das Einkommen wird von der Corporation versteuert),
Sub-S
Corporation (das Einkommen wird von den
Aktienhaltern versteuert)
Professional
Corporation (für Angehörige der freien Berufe
wie Anwälte oder Ärzte)
Close
Corporation (beschränkte Anzahl von
Aktienhaltern)
Open
Corporation (unbeschränkte Anzahl von
Aktienhaltern)
Public
Corporation (darf Aktien an der Börse verkaufen)
Non-Profit
Corporation (darf keine Profite machen).
Für
Nicht-Amerikaner sind von diesen Corporationsformen
allerdings nur folgende erlaubt:
1. Close
Corporation (ist gleichzeitig C-Corporation). Nur
für kleine Unternehmen mit wenigen Besitzern zu
empfehlen, da unter anderem die Aktien nicht
weiterverkauft werden dürfen, ohne zuerst den anderen
Aktienhaltern angeboten worden zu sein. Mit einer
Close Corporation kann man sich schlecht
kapitalisieren und nie an die Börse gehen.
2. Open
Corporation (ist gleichzeitig C-Corporation).
Diese Gestaltung wird von uns empfohlen, da die Aktien
ohne Beschränkung weiterverkauft werden können (ohne
Börsengenehmigung allerdings nicht an mehr als rund
35 Investoren innerhalb der USA), und die Möglichkeit
für eine Aktienstruktur für den Verkauf von
Stimmrechts- und Vorzugsaktien besteht. Des Weiteren
ist der Besitz einer Open Corporation die
Voraussetzung für einen eventuellen Einstieg in den
Börsenmarkt.
3. Public
Corporation. Diese Gestaltung eignet sich am
besten für Kapitalisierungen mit offizieller
Börsengenehmigung, wobei eine Open Corporation von
der SEC (Securities & Exchange Commission) die
Genehmigung bekommt, sich als Public Corporation durch
den öffentlichen Verkauf von Aktien Kapital zu
beschaffen. Hierbei dürfen die Aktien über die
verschiedenen Börsen wie z.B. die New York Stock
Exchange, die American Stock Exchange, den NASDAQ\OTC
Markt, eine der Regionalbörsen oder auch von der
Corporation direkt (Private Placement)an das Publikum
verkauft werden. Mit der Börsengenehmigung und der
Verbindung zu Börsenmaklern zum Verkauf der Aktien
können unsere Anwälte behilflich sein. (Unsere
kostenlos und unverbindlich erhältliche, 70-seitige,
deutschsprachige Broschüre befasst sich ausführlich
mit diesem Thema.)
Kann
man als Nicht-Amerikaner eine U.S. Corporation führen?
Damit
nicht alles drunter und drüber geht (manche
Corporationen haben Millionen von Aktionären), müssen
gewisse Regeln beachtet werden. Eine Corporation gehört
grundsätzlich den Aktionären, also den Eigentümern
der Aktienanteile (die keine U.S.-Bürger sein müssen).
Als
Aktionär gehört einem nicht nur ein Teil der
Corporation, sondern man hat auch pro Stammaktienanteil
(nicht bei Vorzugsaktien) ein Stimmrecht bei der Wahl
des Aufsichtsrats (Board of Directors). Der Aufsichtsrat
besteht aus mindestens drei Direktoren, von welchen
einer der Chairman of the Board (Generaldirektor) sein
kann. Die Direktoren müssen keine U.S.-Bürger sein.
Der
Aufsichtsrat ist für die Willensbildung der Corporation
verantwortlich, indem er Aufsichtsratsbeschlüsse
(Corporate Resolutions) für die Corporation erstellt,
welche dann durch den Geschäftsvorstand ausgeführt
werden. Des Weiteren ernennt der Aufsichtsrat die
Mitglieder (Officers) des Geschäftsvorstands der
Corporation. Der Geschäftsvorstand besteht aus dem
Präsidenten, dem Secretary/Treasurer
(Schriftführer/Schatzmeister) und beliebig vielen
Vizepräsidenten. Die Mitglieder des Geschäftsvorstands
müssen keine amerikanischen Staatsbürger sein.
Die
Aktionäre sind also quasi vergleichbar zu den
Wahlberechtigten des Volks, die die Partei und den
Kanzler (Aufsichtsrat) wählen, der dann wiederum das
Kabinett (Geschäftsvorstand) ernennt. Das Schöne ist,
dass die Aktionäre (ungleich dem Volk) bei
Unzufriedenheit jederzeit den Aufsichtsrat einberufen
und einen neuen Aufsichtsrat ernennen können. Es geht
also sehr demokratisch zu. Auch hinsichtlich dieser
Mechanismen haben wir überall in den USA sorgfältig
das Handelsrecht geprüft, um unseren Kunden die
Firmenführung optimal simpel und übersichtlich zu
gestalten.
Damit Sie
nicht gezwungen sind, für Ihre Corporation gleich eine
Unzahl von neuen Mitarbeitern als Funktionsträger
einzustellen, gründen wir nur in jenen Staaten eine
Corporation, die erlauben, dass die Aktienhalter auch
gleichzeitig die Ämter der Direktoren, des
Präsidenten, Vize-Präsidenten und Secretary/Treasurer
halten. Es kann sogar die Ein-Mann Corporation geben:
Falls es sich um einen Einzelaktienhalter handelt, ist
es erlaubt, dass er als Präsident und Generaldirektor
alle sechs Ämter hält und somit totale Kontrolle
ausüben kann.
Falls Sie
anonym bleiben wollen, kann einer unserer Mitarbeiter
auf Wunsch als Stroh-Präsident für Sie auftreten
(siehe nächsten Absatz).
Kann
der Besitzer einer U.S. Corporation anonym bleiben?
Ja, er
kann. Die Voraussetzungen dafür können wir schaffen,
warnen aber ausdrücklich vor „Corporations-Gründern",
die wegen mangelnden Wissens die Nutzung des sogenannten
‘Pen Namen’ empfehlen. Das ist ein ganz
gefährlicher Unsinn, da jener sich in allen U.S.
Staaten (auch Delaware) strafbar macht, der amtliche
Dokumente mit einem erfundenen Namen unterschreibt.
Unsere Methode für die Beibehaltung der Anonymität ist
hingegen absolut legal. In den von uns empfohlenen U.S.
Staaten müssen nämlich die Besitzer (also die
Aktienhalter) einer Corporation nicht amtlich gemeldet
werden. Nur die Gründer (also wir) und der Vorstand
(Direktoren, President, Vice President und Secretary/Treasurer)
werden gemeldet. Solange Sie der einzige Aktienhalter
sind, kann sogar einer unserer Mitarbeiter auf Wunsch
als Strohpräsident eingesetzt werden. Somit können Sie
selbst vollkommen anonym bleiben. Um Ihnen trotzdem Ihre
Handlungsfreiheit zu gewährleisten, bekommen Sie von
uns eine unbeschränkte, notarisierte Generalvollmacht
für Ihre Corporation ausgestellt.
Welche
Bedeutung haben die Aktien einer U.S. Corporation?
Die ‘Shares
of Stock’ (Aktienanteile) einer U.S. Corporation
stellen einen mathematisch genau festgelegten Anteil an
der Firma dar und werden den Investoren (oder Gründern)
als Beweis ihres Besitzanteils ausgestellt. Aktien
vermitteln dem Besitzer das ‘Voting Right’
(Stimmrecht) von einer Stimme pro Anteil bei allen
Aktionärsversammlungen. Der Besitzer dieser Aktien kann
diese ferner als Sicherheit für Darlehen hinterlegen,
damit handeln oder sie als Gegenwert für Investitionen
verkaufen. Die aus Aktienverkäufen erzielten Gewinne
sind in vielen Fällen sogar steuerfrei (z.B. braucht
man in Deutschland auf die Gewinne keine
Spekulationssteuern zu zahlen, nachdem man die Aktien
mindestens 6 Monate gehalten hat). Somit sind die Aktien
einer Corporation für Investoren sehr begehrenswert.
Hierauf beruht natürlich auch der Erfolg der diversen
Börsenmärkte, auf denen täglich Milliarden von Aktien
von Investoren gekauft und verkauft werden. Alle anderen
Gesellschaftsformen, z.B. eine GmbH, können mangels
Aktien weder Kreditgebern noch Investoren eine
Anspruchsberechtigung, eine Sicherheit bieten, die
konkret und trotzdem simpel ist.
Die
Aktien einer U.S. Corporation sind Namensaktien, werden
also namentlich auf den Eigentümer ausgestellt
(Inhaber- oder Überbringeraktien sind in den USA seit
1991 nicht mehr erlaubt - auch nicht in Nevada). Da aber
die Aktionäre von Corporationen in den von uns
empfohlenen U.S. Staaten nicht amtlich erfasst werden,
ist die Anonymität der Eigentümer absolut und völlig
legal gewährleistet. Die Corporation kann entweder
Aktien ohne vorher festgesetzten Nennwert (Non-Par
Stock) oder Aktien mit vorher festgesetztem Nennwert
(Par Stock) ausstellen. Die Wahl zwischen diesen beiden
Aktienarten hängt davon ab, was man mit den Aktien
machen will. Wenn es nur darum geht, einen Anteil an
einer Corporation zu haben, ohne auszuweisen, was das
Zertifikat wert ist, eignet sich der Non-Par Stock gut.
Aus diesem Grund werden z.B. von Public Corporations (Corporationen,die
Aktien an der Börse verkaufen) normalerweise Non-Par
Aktien verkauft, da diese lediglich besagen, wie gross
der Anteil an der Corporation ist, aber nicht was er
einstmalig wert war. Im Gegensatz zu Non-Par Stock haben
Par-Stock-Aktien natürlich einen grossen
psychologischen Vorteil für Investoren, die ihre
Aktienanteile wie Geld zählen möchten. Bezüglich des
Stimmrechts ist es allerdings unerheblich, wieviel Geld
man für seine Aktien bezahlt hat, da der relative
Anteil an den Stammaktien über das Stimmrecht
entscheidet, gleichgültig ob es Non-Par oder Par-Aktien
sind. Dies ist nicht der Fall bei ‘Preferred Stock’
(Vorzugsaktien) worüber im nächsten Absatz die Rede
ist.
Kann
man seine Corporation an die anderen Aktionäre
verlieren, und wie gewährleistet man sich 100% der
Kontrolle?
Der
Besitzanspruch auf die eigenen Aktien kann einem nicht
weggenommen werden, aber es ist möglich, die Kontrolle
über die Corporation zu verlieren. Wenn man
beispielsweise 25% der Aktien an Investor A verkauft,
25% an Investor B und 25% an Investor C, dann bleiben
dem Gründer auch 25%. Somit haben alle Aktionäre zwar
dasselbe Stimmrecht, wenn aber zwei der Investoren ihre
Stimmrechte kombinieren, dann könnte man in einer
Aktionärsabstimmung überstimmt werden mit der
möglichen Konsequenz, sämtlicher Posten in der
Corporation enthoben zu werden. Ein ähnliches Problem
kann entstehen, wenn man z.B. seinen Kindern zu
Lebenszeiten die Hälfte seiner Aktien überträgt, um
die Erbschaftssteuern zu sparen. Da aber von den
übrigbleibenden Aktien der (womöglich nur ehemals)
geliebten Gemahlin 50% zustehen, mag es vorkommen, dass
sich die Sprösslinge (sprich Rabenkinder) mit der
Mutter zusammentun und den Vater legalerweise vor die
Corporationstür setzen. Man muss also bei der
Verteilung der Aktien sehr vorsichtig sein, um ein
derartiges Malheur zu vermeiden. Am einfachsten und
besten ist es natürlich, wenn man konsequent mindestens
51% aller ausgestellten Aktien besitzt. Dies mindert
zwar nicht die Rechte der anderen Aktienhalter, aber bei
allen Aktienhalterversammlungen haben Sie die
Stimmrechtsmehrheit, womit Sie den Aufsichtsrat wählen
und somit die Tätigkeiten der Corporation kontrollieren
können. Es ist natürlich nicht immer einfach, eine
Aktienmehrheit von 51% zu haben, und es kann sogar
gefährlich werden. Hier ist ein Beispiel: Sie gründen
eine $10 Millionen Corporation, die 1.000 Anteile à
$10.000 verkaufen darf, in einem U.S. Staat, der die
Einzahlung von Stammkapital nicht verlangt. Sie
entschliessen sich die Corporation zu kapitalisieren und
finden vier Investoren, denen Sie je 25 Aktien à
$10.000 verkaufen. Somit haben die Investoren insgesamt
100 Stimmrechte. Da Sie natürlich nicht ins
Hintertreffen geraten wollen, stellen Sie sich selbst
schnell 101 Aktien aus, um nicht von allen vier
Aktienhaltern überstimmt zu werden. Das dicke Ende
dieser cleveren Überlegungen droht, falls Ihre
Corporation (Gott verhüt’s) Pleite gehen sollte. Zwar
werden Aktienhalter und Geschäftsführung einer U.S.
Corporation für die Verpflichtungen der Corporation
nicht persönlich haftbar gemacht, aber wenn
nachvollzogen wird, dass vier der Investoren für ihre
100 Aktien insgesamt $1.000.000 bezahlt haben, aber der
fünfte Investor (Sie) für seine 101 Aktien immer noch
$1.010.000 schuldet, wären Sie für die Nachzahlung
dieser Summe haftbar. Ein derartiges Problem kann man
durch die Ausgabe von sogenannten Vorzugsaktien (Preferred
Stock/Non-Voting Stock) vermeiden: Vorzugsaktien sind
Aktien, die dem Halter zwar einen Besitzanteil an der
Corporation geben, aber kein Stimmrecht vermitteln.
Stimmrecht haben nur die Eigentümer der Stammaktien (Voting
Stock).
Vorteile
von Vorzugsaktien für den Investor:
Dividenden
werden erstrangig an die Eigentümer der Vorzugsaktien
ausgezahlt. Vorzugsaktien sind deshalb bei Investoren
sehr beliebt, zumal die meisten Investoren weder die
Lust noch die Zeit haben, bei Aktienhalterversammlungen
mitzuarbeiten. Auch ist das Risiko für den Investor
gering, denn falls die Corporation für acht Quartale
hintereinander keine Dividenden gezahlt hat, werden die
Vorzugsaktien automatisch in Stimmrechtsaktien
umgewandelt. Des Weiteren haben Vorzugsaktieneigentümer
einen Vorrangsanspruch auf den Besitz der Corporation
bei einer eventuellen Corporationsauflösung.
Vorteile
von Vorzugsaktien für den Gründer:
Er kann
mit dem Verkauf von Vorzugsaktien seine Corporation
kapitalisieren, aber schon mit einem einzigen
Stimmrechts-Aktienanteil vollkommene Kontrolle über die
Corporation behalten. Er darf nur die
Dividendenzahlungen an seine Investoren nicht
versäumen. Erfreulicherweise kann aber der Aufsichtsrat
(den er kontrolliert) die Höhe der Dividenden
festlegen. Wenn es also darum geht die Kontrolle über
die Corporation beizubehalten, ohne genauso viel oder
sogar mehr als die Investoren einzahlen zu müssen, ist
ein Zweiklassensystem von Common Stock und Preferred
Stock sorgfältig zu prüfen. Natürlich beraten wir Sie
gern.
Kann
man mit einer U.S. Corporation ein NAFTA-Mitglied
werden?
NAFTA
(North American Free Trade Agreement) ähnelt der
Europäischen Gemeinschaft. Jede U.S. Corporation kann
Geschäfte innerhalb des NAFTA - Geltungsbereiches
tätigen, da es unter NAFTA zwischen den USA, Kanada und
Mexico keine Zölle mehr gibt. Schon kurz nach der
Etablierung von NAFTA erreichten U.S.-Exporte nach
Mexiko Rekordhöhen von $50,8 Milliarden, und in 1995
flossen 29% aller U.S.-Exporte in die NAFTA Länder.
Somit geniesst eine U.S. Corporation in diesem wichtigen
Markt bedeutende Vorteile gegenüber Firmen aus Europa
oder Asien. (Wegen unserer internationalen Verbindungen
ist unsere Kanzlei ganz besonders an der Förderung von
NAFTA beteiligt. Dr. Stenbock, der Manager unserer
europäischen Abteilung, wurde deshalb kürzlich
anlässlich der jährlichen NAFTA Business Seminar
Tagung in Puerto Vallarta, Mexico, mit einer Einladung
als Redner geehrt.)
Kann
man mit einer U.S. Corporation Mitglied der U.S.
Industrie & Handelskammer werden?
Die
Mitgliedschaft in einer amerikanischen Industrie &
Handelskammer (Chamber of Commerce) ist nicht nur
möglich und sinnvoll, sie ist eigentlich eine
Notwendigkeit, um den immer wieder aufkommenden
Verdacht, dass es sich bei der Corporation lediglich um
eine Briefkastenfirma handelt, im Keim zu ersticken. Die
amerikanischen Industrie- und Handelskammern nehmen nur
ordnungsmässig geführte und unbescholtene Firmen als
Mitglieder auf und geben so Ihrer Corporation ein
gewichtiges Image der Seriösität und Legitimität.
Darüber hinaus geniessen die Mitglieder der Chamber of
Commerce auch zahlreiche andere Vorteile bei ihren
Geschäftsbeziehungen mit anderen Mitgliedsfirmen (z.B.
Rabatte)und eine bevorzugte Behandlung bei unseren
Behörden. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags hängt von
der Grösse der Corporation und der Anzahl der
Angestellten ab und liegt im Durchschnitt bei etwa $750
pro Jahr. Gerne sind wir unseren Mandanten bei der
Anmeldung ihrer Corporation bei der Chamber of Commerce
behilflich.
Kann
ich als Europäer eine U.S.-Steuernummer bekommen?
Da es in
den USA keine Personalausweise gibt, wird die
U.S.-Steuernummer von Amerikanern von der Wiege bis zur
Bahre als Identifikation benutzt. Ohne Steuernummer ist
man in den USA ein Nobody. So kann man ohne Steuernummer
weder Arbeit noch Darlehen noch Kreditkarten bekommen.
Aus diesem Grund werden U.S.-Steuernummern normalerweise
nur an U.S. Bürger oder legale Einwanderer erteilt -
mit einer Ausnahme: Unsere Kanzlei hat eine behördlich
erteilte Sonderbefugnis, von Ausländern Anträge für
U.S. Steuernummern zu überprüfen und zu akzeptieren.
Hierfür muss uns lediglich der Reisepass vorgelegt und
die von uns vorbereiteten Unterlagen unterschrieben
werden. Falls Sie nicht persönlich bei uns vorsprechen
können, benötigen wir eine, von einem amerikanischen
Konsulat bestätigte, Kopie Ihres Reisepasses. Die
Dienstleistung der Steuernummererteilung bieten wir
unseren Klienten kostenlos an.
Ich
bin mit den U.S.Gesetzen nicht vertraut. Wer setzt mir
die notwendigen Dokumente auf und hilft mir mit
juristischem Rat?
Da eine
Corporation genau wie eine natürliche Person existiert,
aber nur durch die Beschlüsse ihres von den
Aktienhaltern gewählten Aufsichtrats funktionieren
kann, ist es sehr wichtig, dass alle Rechtsvorschriften
genau eingehalten werden. Unsere Rechtsanwälte sorgen
dafür, dass Sie rechtlich voll unter dem Schutz Ihrer
Corporation stehen, dass alle einschlägigen
Rechtsvorschriften eingehalten werden und dass die
vorgeschriebenen Schriftsätze über die Beschlüsse der
Corporation immer korrekt aufgesetzt werden.
Darüberhinaus sind unsere Anwälte selbstverständlich
gerne bereit, Ihnen auch bei anderen Rechtsproblemen
behilflich zu sein. Typischerweise interessieren sich
unsere Klienten entweder für SEC Börsengenehmigungen
für Aktienverkauf auf dem NASDAQ/OTC und anderen
Börsenmärkten oder für Angestelltenverträge,
Flugzeug Treuhandverträge (Aircraft Trust) zur legalen
Beibehaltung der FAA Zulassung, Trademark-Anmeldungen
oder offizielle Namensänderungen des persönlichen
Namens durch ein U.S. Oberlandesgericht und ähnliche
juristische Dienste. Hierbei werden die Gebühren
übrigens nicht nach Streitwert, sondern nach vorheriger
Vereinbarung berechnet (in der Regel $250 pro Stunde).
Alle Ihre Angelegenheiten werden von uns
selbstverständlich in strengster Vertraulichkeit
behandelt.
Welchen
Namen kann ich meiner Corporation geben?
Mit
wenigen Beschränkungen fast jeden beliebigen Namen,
insofern er nicht bereits vergeben ist. Auch muss aus
dem Namen hervorgehen, dass es sich um eine Corporation
handelt. Hierfür haben die Bezeichnungen Corp., Inc.,
Ltd., Co. dieselbe Bedeutung. In einigen Staaten ist
sogar die Bezeichnung AG oder SA erlaubt. Allerdings
sind nicht alle Namen in allen Staaten erlaubt. Z.B.
darf man in der Regel nicht Namen wie BANK, BANKING,
TRUST, BANCORP, INSURANCE, SECURITIES, ATTORNEY AT LAW,
HOSPITAL oder UNIVERSITY benutzen. Allerdings gibt es
hierbei Ausnahmen, worüber wir Sie gerne beraten. Sie
können - müssen aber nicht, da nicht zweckgebunden -
der Corporation einen Namen aus Ihrer Berufs- oder
Geschäftssparte verleihen (oder sogar Ihren heimischen
Namen benutzen). Falls Sie z.B. die Corporation für
Leasing-, Finanz- oder Consultinggeschäfte nutzen
wollen, sollten Sie vielleicht einen Namen wählen, der
die Worte ‘Leasing’ oder ‘Financial’ oder ‘Investment’
oder ‘Management’ enthält. Dieser Name kann dann
z.B. mit einem Eigennamen oder Stadtnamen verbunden
werden wie z.B. ‘Northern Leasing, Inc.’ oder ‘Dallas
Investment Company’. Wir sind Ihnen bei der Namenswahl
gerne behilflich, denn es ist sicherlich auch in Ihrem
Sinne, dass die Corporation einen typisch amerikanischen
Namen hat, der auch grammatikalisch und orthographisch
korrekt ist.
Welcher
U.S. Staat bietet die grössten Vorteile bei
Corporationsgründungen für Ausländer?
Das ist
eine wichtige Frage, denn viele U.S. Staaten bieten im
Vergleich zu Deutschland und anderen europäischen
Ländern überhaupt keine Vorteile, manche der Staaten
haben eine derartig veraltete Gesetzgebung, dass ein
geschäftlicher Neustart fast unmöglich ist. Wenn man
in einem dieser Staaten ansässig ist, hat man
natürlich leider keine Wahl. Z.B. sind Ford, Chrysler
und General Motors den sehr geschäftsunfreundlichen
Gesetzen im Staat Michigan ausgeliefert, da sie dort
ihre Autos bauen. Die meisten der anderen
Grossindustriestaaten wie New York oder Kalifornien sind
auch nicht besser. Auch sind nicht alle der sogenannten
steuerfreien Staaten zu empfehlen (z.B. kann man im
steuerfreien Alaska als Ausländer nicht anonym
bleiben), weshalb wir auch nicht unbedingt darauf
bestehen, dass ein Staat einkommensteuerfrei sein muss,
da wir dessen Einkommensteuern legal umgehen können,
indem wir Ihnen für nur $500 im Jahr eine zusätzliche
Geschäftsadresse im einkommensteuerfreien Nevada
einrichten. Auf jeden Fall haben Sie aber als Ausländer
- im Gegensatz zu den bereits hier ansässigen
Gesellschaften - den beneidenswerten Vorteil, sich von
den 50 U.S. Bundestaaten den für Ihre Zwecke
günstigsten Staat für Ihre neue Corporation aussuchen
zu können. Da es aber zwischen dem Gesellschaftsrecht
und den Steuersätzen der verschiedenen U.S.- Staaten
erhebliche Unterschiede gibt (deren gesetzliche
Modifikationen von unseren Anwälten laufend und sehr
kritisch überwacht werden), empfehlen wir
Corporationsgründungen nur in den U.S.-Staaten, deren
Gesetzgebung folgende unerlässliche Bedingungen
erfüllt:
1.
Eine Einzelperson muss die Corporation führen
dürfen. In den meisten U.S. Staaten ist es
vorgeschrieben, dass eine Corporation von drei
Direktoren und ausserdem von drei Funktionsträgern (President,
Vice-President und Secretary) geführt wird. Obwohl in
der Regel die Direktoren gleichzeitig auch President,
Vice-President und Secretary sein dürfen, müssen
drei Personen tätig sein, womit natürlich einem
Einzelbesitzer nicht gedient ist. Somit ist es für
uns unerlässlich, dass der Staat es einer
Einzelperson erlaubt, die Hüte der drei Direktoren
und Funktionsträger selbst zu tragen: Damit kann man
seine Corporation als alleiniger Aktienhalter auch
völlig alleine betreiben.
2.
Man muss als Besitzer einer Corporation anonym bleiben
dürfen. Dies ist nicht in allen U.S. Staaten
möglich, wie z.B. in Alaska. Alaska erscheint zwar
auf Anhieb sehr günstig, da einkommensteuerfrei, aber
es eignet sich nicht für Ausländer, die anonym
bleiben wollen, da dort alle Ausländer, die über 25%
der Aktienanteile einer Corporation besitzen,
staatlich erfasst werden. Dasselbe ist auch in einigen
anderen Staaten der Fall. Deshalb konzentrieren wir
uns nur auf Staaten, in denen die Aktienhalter anonym
bleiben dürfen und können. (Der sogenannte ‘Pen
Name’, da illegal, kann hierfür in keinem
U.S.-Staat benutzt werden.)
3.
Eine Durchgriffshaftung auf die Aktionäre und
Direktoren der Corporation muss absolut ausgeschlossen
sein. Dies ist besonders wichtig, um jegliche
persönliche Haftung auszuschliessen und es Ihnen zu
ermöglichen, nicht nur allein und anonym, sondern
auch ohne jedes persönliche Risiko Ihre Corporation
führen zu können. Unsere Anwälte fertigen in
juristisch einwandfreier Form die hierzu notwendigen
Dokumente aus und lassen diese mit den staatlichen
Articles of Incorporation registrieren. Dadurch haben
Sie die Garantie, völlig risikolos Ihre Geschäfte
betreiben zu können, solange Sie nicht vorsätzlich
gegen ein Gesetz verstossen.
4.
Es darf keinen Zwang für einen Nachweis von
Stammkapital geben. In mehreren U.S. Staaten
muss man - genau wie in Europa - ein gewisses
Stammkapital nachweisen können. Da dies natürlich
selten im Sinne unserer Mandantschaft ist, ist es
unerlässlich, dass die Einzahlung von Stammkapital
nicht gefordert wird, und dass man nach Zahlung der
Gründungsgebühren auch ohne Nachweis von
eingezahltem Stammkapital sofort in den Besitz seiner
Corporation gelangt.
5.
Es darf keinen Zwang zu einer jährlichen
Bilanzveröffentlichung oder formellen Buchführung
geben. Genau wie in europäischen Ländern
schreiben manche U.S.-Staaten die Veröffentlichung
der Jahresbilanzen vor. Für uns ist eine derartige
Vorschrift nicht akzeptabel, weshalb wir Corporationen
nur in Staaten gründen, in denen
Jahresbilanzveröffentlichungen oder formelle
Buchführungen nicht gefordert werden. Die Ausnahme
ist allerdings, dass eine Public Corporation, also
eine Corporation, die Aktien an die Öffentlichkeit
verkauft, immer bilanzpflichtig ist.
6.
Der Corporation muss es erlaubt sein, Niederlassungen
oder Tochtergesellschaften in der ganzen Welt zu haben
und jedwede Geschäfte zu betreiben, ohne gezwungen zu
sein, bei einem eventuellen Geschäftsspartenwechsel
eine neue Corporation gründen zu müssen.
Dies ist sehr wichtig, um vollkommene
Bewegungsfreiheit zu haben. Bewaffnet mit einer
notarisierten Generalvollmacht sind Sie in der Lage,
in der ganzen Welt Niederlassungen oder
Tochtergesellschaften zu gründen, Bankkonten zu
eröffnen, sich im Handelsregister eintragen zu lassen
und im Namen der Corporation Geschäfte zu tätigen,
ohne zweckgebunden zu sein.
7.
Persönliche Anwesenheit im Domizilstaat darf für
eine Corporationsgründung nicht vorgeschrieben sein.
Amerika ist ein schönes Land, aber ein Besuch allein
zur Gründung oder Verwaltung der Corporation soll
nicht erforderlich sein. Alle notwendigen Einzelheiten
müssen per Fax, Telefon oder Luftpost geklärt werden
können. Zu diesem Zweck haben wir sogar
gebührenfreie Nummern in allen Ländern der Welt
eingerichtet, unter denen Sie wichtige Fragen
jederzeit mit uns auf Deutsch klären können, ohne
dass Sie das einen Cent kostet. Falls Sie aber
trotzdem für einen Geschäftsabschluss oder ein
Gespräch unter vier Augen zu uns kommen wollen, oder
nur mal Ihren amerikanischen Geschäftspartner
"beschnuppern" wollen, freuen wir uns sehr
über Ihren Besuch. Da wir in einem Vorort von
Sacramento ansässig sind, sollten Sie Ihren Flug
entweder nach Sacramento oder nach San Francisco (zwei
Autostunden von hier) planen. Bei der Reservierung
eines Hotels sind wir Ihnen gerne behilflich.
8.
Das Gesellschaftsrecht des Staates muss modern sein
und den Unternehmer begünstigen, es darf keine
Umsatz-, Vermögens-, Gewerbe- oder Mehrwertsteuer
geben, die Gründungs- und Jahresgebühren müssen in
vernünftiger Relation zum Aktienkapital liegen. Diese
Bedingungen verstehen sich von selbst, denn es hat
nicht viel Zweck, eine U.S.-Corporation zu gründen,
wenn das genauso viel kostet wie die Gründung einer
AG in Europa, und man nach wie vor vom Amtsschimmel
behindert wird.
Was
ist also der Idealstaat?
Alle 50
Staaten erfüllen zwar eine oder mehrere Bedingungen
unserer Wunschliste, aber nur die folgenden Staaten
entsprechen den Bedingungen hundertprozentig:
FLORIDA: Florida hat keine
Einkommensteuern für Arbeitnehmer, hat aber eine
Einkommensteuer für Corporationen, welche mit einer
zusätzlichen Firmenadresse im
landes-einkommensteuerfreien Nevada legal umgangen
werden kann.
MONTANA: Ist mit Oregon einer der sehr
wenigen Staaten ohne Sales Tax (ähnelt der MwSt) und
eignet sich besonders gut für Unternehmen, welche
vorhaben in den USA Anschaffungen zu machen (und somit
bis zu 10% sparen zu können) und auch Unternehmen mit
kleinerer Aktienkapitalbedürfnis. Montana hat zwar eine
Einkommensteuer, welche aber mit einer zusätzlichen
Firmenadresse im landes-einkommensteuerfreien Nevada
legal umgangen werden kann.
NEVADA:
Ist einkommensteuerfrei!! Nur die Spielkasinos zahlen
Steuern. Eine Firmengründung in Nevada eignet sich für
Firmen die keine Nennwerts- oder Vorzugsaktien
benötigen und für die eine Aktienverstückelung von
3000 Aktien ausreichend ist. Falls Nennwertsaktien (Par-Stock)
erwünscht sind, erhöhen sich die Gebühren allerdings
dermassen, dass man auf einen anderen Staat umsteigen
sollte.)
OREGON:
Ist mit Montana einer der sehr wenigen Staaten ohne
Sales Tax (ähnelt der MwSt) und eignet sich besonders
gut für Unternehmen, welche vorhaben in den USA
Anschaffungen zu machen (und somit bis zu 10% sparen zu
können) und auch Unternehmen mit grösserer
Aktienkapitalbedürfnis. Oregon hat zwar eine
Einkommensteuer, welche aber mit einer zusätzlichen
Firmenadresse im landes-einkommensteuerfreien Nevada
legal vermieden werden kann.
TEXAS:
Ist landes-einkommensteuerfrei!! Texas ist preislich der
Idealstaat für Grossunternehmen.
UTAH: Ist als Mormonenstaat für seine
geschäftliche Seriosität bekannt. Utah hat zwar eine
Einkommensteuer, welche aber mit einer zusätzlichen
Firmenadresse im landes-einkommensteuerfreien Nevada
legal vermieden werden kann.
Was
kostet eine Corporation in diesen Staaten?
Wie Ihnen
sicherlich bekannt ist, ist die Gründung einer
Aktiengesellschaft im unternehmensfeindlichen Europa
unter dem Motto 'Ein Geschäftsmann kann sich's ja
leisten' sehr teuer. In den unternehmensfreundlichen USA
beruhen die Kosten für Corporationsgründungen auf
einem ganz anderen Prinzip: Damit eine Kleincorporation
nicht dieselben Gebühren zu zahlen hat wie eine
Grosscorporation wie z.B. IBM, hängen bei uns die
Gründungsgebühren für eine Corporation von der Höhe
des zugelassenen Aktienkapitals ab. Eine genaue
Aufführung der Gründungsgebühren und sonstigen
steuerlichen Auflagen und Gebühren in den von uns
empfohlenen U.S. Staaten ist aus unserer kostenlos und
unverbindlich erhältlichen, 70-seitigen,
deutschsprachigeInformationsbroschüre zu ersehen.
Ein
Wort zu anderen U.S. Staaten wie z.B. Delaware oder
Wyoming:
Leider
entsprechen die anderen U.S. Staaten nicht 100-
prozentig den Voraussetzungen, unter welchen wir
Corporationsgründungen für unsere Mandantschaft
empfehlen. Auch nicht Delaware oder Wyoming. Die Staaten
Delaware und Wyoming waren für viele Jahre bei
Ausländern sehr beliebt für Corporationsgründungen,
weil sie seinerzeit einige der wenigen Staaten waren,
die es erlaubten, dass eine Einzelperson die Funktionen
der drei Direktoren und der drei Funktionäre (President,
Vice President, Secretary/Treasurer) wahrnehmen durfte,
man als Aktienhalter also anonym bleiben konnte. Seit
geraumer Zeit werden aber diese Vorteile auch in den von
uns empfohlenen Staaten geboten. Somit bieten Delaware
oder Wyoming für einen ausländischen
Corporationsgründer keinerlei besondere Vorteile, haben
aber dafür eher einen Nachteil: Insbesondere Delaware
ist anrüchig geworden, da es wegen seiner vielen
Ausländercorporationen mit ganz niedrigen Aktienkapital
(meistens nur zwischen $1.000 und $10.000) bei
Behörden, Banken und sonstigen Grossunternehmen in der
ganzen Welt den Ruf hat, der Steuerflucht und sonstigen
unseriösen Zwecken zu dienen. Auch ist Delaware nicht
für grosse oder kapitalsuchende Corporationen zu
empfehlen. Falls man beispielsweise eine $100 Millionen-
Par-Stock Corporation mit hundert Millionen
Aktienanteilen in Delaware gründen will, belaufen sich
die Jahresgebühren auf astronomische $20.000. Im
Vergleich dazu sind die Jahresgebühren für eine $100
Millionen Corporation in Texas nur $2.500. Auch
gibt es in Delaware (ungleich der anderen von uns
empfohlenen Staaten) eine Vermögenssteuer auf
eingezahltes Kapital.
Deshalb
empfehlen wir Delaware oder Wyoming nur in ganz seltenen
Fällen, wie z.B. wenn ein Name in anderen Staaten
bereits vergeben ist. Für alle anderen Zwecke empfehlen
wir zur Zeit nur die Staaten Nevada, Montana, Oregon,
Utah, Texas, Florida, Mississippi, Illinois und Indiana.
Kalifornien entspricht grundsätzlich auch unseren
Anforderungen, aber es ist teuer. Auch kann man in
Kalifornien keine Nennwertsaktien haben. Da unsere
Anwälte aber in den Bundesgerichten aller 50 Staaten
praktizieren können, sind wir trotzdem gerne bereit,
Ihnen auch in einem der anderen U.S.-Staaten eine
Corporation zu gründen, solange Sie bereit sind, die
damit evtl. verbundenen Nachteile in Kauf zu nehmen.
Warum
nicht überhaupt gleich eine Off-Shore Corporation?
Da die
sogenannten Steuerparadiese den Steuerbehörden der
ganzen Welt wohlbekannt sind und darüber hinaus meist
sowieso geheime Steuer- und Auslieferungsabkommen mit
den USA und den EU-Ländern haben, muss man äusserst
vorsichtig sein (es sei an den Prozess gegen den Vater
der Tennisspielerin Graf erinnert). Zur Zeit ist nur
Dominica (eine ehemalige britische Kolonie in der
Karibik) zu empfehlen, da dieses Land weder mit den
EU-Ländern (ausser England) noch mit den USA ein
Steuer- oder Auslieferungsabkommen hat, und
Corporationen, welche von Ausländern geführt werden,
unter dem International Corporations Act von 1996 in
Dominica keine Einkommensteuern oder Mehrwertsteuern zu
zahlen haben und man sogar Inhaber- oder
Überbringeraktien (Bearer Shares) austellen darf, aus
denen nicht hervorgeht, wer der Besitzer ist. Da dies
natürlich den Finanzbehörden der ganzen Welt bekannt
ist, wird man vom heimischen Fiskus nur belächelt, wenn
man offiziell mit einer Dominica Corporation auftritt.
Dasselbe wäre der Fall mit Corporationen in den
Bahamas, Caymans, Panama, Liechtenstein, Luxemburg usw.
Es gibt nur eine Konstellation, unter der für
Ausländer eine Off-Shore Corporation möglicherweise in
Frage kommt (übrigens nicht legal für Amerikaner, und
keinesfalls als Aufforderung zur Steuerhinterziehung
anzusehen), indem man eine Corporation in den USA
gründet und eine Zweitcorporation desselben Namens in
Dominica. Man tritt offiziell nur mit der seriös
klingenden U.S. Corporation auf, lässt aber einen Teil
der eingehenden Gelder in das Konto der gleichnamigen
Corporation in Dominica einfliessen. Die in Dominica
eingegangenen Gelder sind unter dem International
Business Corporations Act für Ausländer steuerfrei.
Obwohl Zahlungen an Konten in Steueroasen in der Regel
von Finanzämtern nicht als steuerlich absetzbar
anerkannt werden, wäre es dennoch nicht
nachvollziehbar, wohin das Geld gegangen ist, weil
nämlich eine typische Anweisung für die Überweisung
von Geldern an die Bank in Dominica (die einen
amerikanischen Namen hat) über eine in den USA
ansässige Korrespondenzbank der Dominica Bank erfolgt.
Es geht also aus der Überweisungsanleitung selbst nicht
hervor, dass sich die Bank in Dominica befindet. Somit
hat die U.S. Corporation sehr wenig zu versteuerndes
Einkommen, und das Einkommen der Dominica Corporation
ist steuerfrei.
Welche
Dienstleistungen sind bei einer Corporationsgründung
miteinbegriffen?
Bedeutend
mehr als bei allen anderen Corporationsgründern und
zwar:
- Gründung
der Corporation inklusive Abfassung der Articles of
Incorporation (mit deutscher Übersetzung)
- Zahlung
sämtlicher staatlichen Gebühren und
Corporationssteuern
- Eintragung
im Corporations Register
- Bereitstellung
einer Geschäftsadresse im Staat der Incorporation
- Briefpapier
in US-Norm (50 Blatt)
- Goldbedrucktes
Corporation Kit mit 20 Aktienzertifikaten,
Metallsiegel und allen Dokumenten
- Beantragung
der US Employer IRS Number (Steuernummer der
Corporation)
Alle
juristischen Formalitäten inklusive: Protokoll der
ersten Aufsichtsratssitzung (mit deutscher
Übersetzung), Abfassung der Statuten der Corporation,
(Corporate By-Laws) (mit deutscher Übersetzung),
vorläufiger Aufsichtsrat und juristische Abfassung
eines Aufsichtsratsbeschlusses, der Sie zum
Präsidenten oder Bevollmächtigten der Corporation
ernennt (mit deutscher Übersetzung). Hiermit können
Sie Niederlassungen gründen, Bankkonten eröffnen und
Geschäfte ohne jegliche persönliche Haftpflicht im
Namen der Corporation betreiben.
Plus:
1. Ansprechbarkeit auf deutsch. Sie können
mit uns jederzeit alle Ihrer Anliegen mündlich oder
schriftlich auf deutsch diskutieren, ohne auf Ihre
Schulenglisch-Kenntnisse zurückgreifen zu müssen.
2. Gebührenfreie Telefonate in die USA!!!
Über unsere gebührenfreien Nummern können Sie uns
jederzeit aus allen europäischen Ländern und aus
allen Staaten der USA direkt in Kalifornien erreichen,
ohne dass Sie das einen Cent kostet. (Die Liste
unserer gebührenfreien Nummern ist in unserer
kostenlos erfragbaren, 70-seitigen, deutschsprachigen
Broschüre enthalten.)
3. Offizielle U.S. Strassenadresse für Ihre
Corporation mit Postnachsendedienst (bis zu
50 Stück jährlich) Briefe oder Rechnungen, die Sie
auf Ihrem Corporationsbriefpapier schreiben, können
Sie an uns zur Weiterbeförderung schicken. Wir
schicken sie mit US Briefmarken und Poststempel
weiter, um den Eindruck zu verstärken, dass die
Corporation tatsächlich in den USA ist.
4. Recherchendienst: Auf Wunsch
können unsere Anwälte über die Bonität, die
Legitimität, und die Geschäftserfahrungen von U.S.
Firmen, mit welchenSie vorhaben, in
Geschäftsverbindung zu treten, für Sie Auskünfte
einziehen. Dieser Dienst kostet pro Firma $500, aber
würde Ihnen im Rahmen unserer Jahresgebühren einmal
im Jahr umsonst zur Verfügung gestellt werden.
5. Zustellungsbevollmächtigter für die
Corporation. Resident agent for acceptance of
service (staatlich erfordert).
6. Zahlung jährlicher Gebühren und Lizenzen
wie Franchise Tax, Business License, Report Fees,
u.ä.
7.
Austellung aller erforderlichen amtlichen
Jahresberichte wie Franchise tax report, Directors
Report, Form 1120-A Kurzform-Einkommensteuererklärung
(die Form 1120-A trifft zu, solange die
Corporation kein Einkommen hat). Sobald die
Corporation Einkommen hat, verweisen wir Sie an einen
deutschsprachigen U.S. Steuerberater der eine volle
U.S. Einkommensteuererklärung für $500 erstellt.
8.
Nutzung unserer Konferenzräume. Falls Sie
sich mit Geschäftspartnern treffen wollen, können
Sie hierfür gerne unsere Konferenzzimmer benutzen und
dabei ggfls. auch einen unserer Anwälte (gegen
Spesen) anwesend haben.
9.
U.S. Einwanderungslotterie. Obwohl natürlich
nicht jeder unbedingt in die USA einwandern will, hat
der Inhaber der sogenannten Greencard gewaltige
Vorteile innerhalb der USA. Auf Wunsch plazieren
unsere Anwälte Ihren Namen jedes Jahr kostenfrei in
der U.S. Einwanderungslotterie (Diversity
Immigration), in der jährlich 55.000
Einwanderungsvisa verlost werden (über 30.000 an
Europäer, sodass die Chancen äusserst gut sind).
Mehr hierüber in unserer Broschüre.
10.
Juristische Dienste und Beratung für die Verwaltung
der Corporation inklusive der Erstellung notwendiger
Aufsichtsratsbeschlüsse.
Hierbei
handelt es sich u.a. um : Notice & Minutes of
Annual Shareholders & Directors Meeting (Protokoll
der jährlichen Aufsichtsratssitzung), Stockholders
Resolution Removing or Appointing President (Beschluss
der Aktienhalter, einen Präsidenten zu ernennen oder
zu entfernen), Directors Resolution to Negotiate
Contract (Beschluss für das Abschliessen von
Verträgen), Directors Resolution for Sale, Purchase
and Leaseback of Real Estate and other Corporate
Property (Beschluss für Ankauf, Verkauf und Leasing
von Immobilien und anderen Wertstücken). Directors
Resolution Approving Merger with Wholly-Owned
Subsidiary (Beschluss für Eingliederung einer
Tochterfirma), Directors Resolution Authorizing Loans
to Officers & Associates (Beschluss, Darlehen an
Gesellschafter oder Geschäftsteilhaber zu gewähren),
und natürlich noch viel mehr. Die Ausfertigung dieser
Schriftstücke und Rechtsberatung im Rahmen der
Corporationsverwaltung ist in den jährlichen
Verwaltungsgebühren enthalten. Eine ‘first
consultation’ in anderen Rechtsfragen ist
gebührenfrei.
Plus zusätzlich bestellbare Dienstleistungen:
Telefondienst & Faxdienst. Dieser
Dienst ist sehr zu empfehlen, da es seltsam aussehen
mag, wenn eine grosse, seriöse US Firma keinen
Telefonanschluss hat. Sie bekommen Ihren eigenen
Telefonanschluss mit Beantwortung auf Englisch im
Namen Ihrer Corporation (unsere Telefonistinnen
sprechen auch Deutsch) und mit Eintrag im Telefonbuch
(somit kann Ihre Firmennummer bei der US Auskunft
erfragt werden). Eingehende Telefon- oder
Faxnachrichten faxen wir Ihnen zu, oder sie können
direkt auf Ihr heimisches Telefon oder Fax umgeleitet
werden, obwohl der Anrufer bzw. Faxsender vermeintlich
mit den USA verbunden ist.
Internet
Service: Wir richten Ihrer Corporation eine
Website mit eigenem Domain Namen im amerikanischen
Internet ein. Es stehen Ihnen dann 5 Seiten für Ihre
Reklame oder sonstiges Marketing zur Verfügung. Somit
würde Ihre Corporation zusammen mit dem Telefon- und
Faxdienst den Beweis einer typischen und kompletten
Anwesenheit im amerikanischen Geschäftsleben
erbringen können. Falls Sie den Internet Text
zweisprachig aufsetzen möchten, würden wir Ihnen die
Hälfte Ihres Textes kostenlos auf gutes
Geschäftsenglisch übersetzen.
Zusätzliche Geschäftsadresse im
landes-einkommensteuerfreien Nevada.
Unerlässlich für in einkommensteuerpflichtigen
Staaten gegründete Corporationen. Mit einem
offiziellen Firmensitz in Nevada kann die Corporation
den Einkommensteuern des Gründungsstaats legal
entgehen.
Zusätzliche Geschäftsadresse mit
Postnachsendedienst in New York*, Miami, Los Angeles,
Hollywood, Beverly Hills, oder anderen Städten.
Diese Adresse lassen wir je nach Wunsch als Zweit-
oder Einzeladresse auf Ihr Briefpapier drucken, egal
in welchem Staat Ihre Corporation gegründet wurde.
Hierbei ist zu erwähnen, dass es in den USA keine
besonderen Vorschriften für Briefpapier gibt. Es ist
allerdings unüblich den Geschäftsführer, oder das
zuständige Amtsgericht oder die Bankverbindung
aufzuführen. *(In New York können wir Ihnen für
zusätzliche $1.000 pro Jahr sogar eine Adresse im
Empire State Building oder in der Wallstreet
einrichten.)
Stroh-Präsident. Jede Corporation
muss einen Präsidenten haben, der amtlich erfasst
wird (ein sogenannter Pen Name ist illegal, auch in
Delaware). Falls Sie anonym bleiben wollen, stellen
wir Ihnen auf Wunsch einen US Staatsbürger (einen
unserer Mitarbeiter oder Anwälte), der offiziell
-aber ohne jegliche Vollmachten- als Präsident und
Direktor Ihrer Corporation auftritt.
Selbstverständlich können Sie auch selbst Präsident
sein, was Sie natürlich nichts kosten würde. Auch
müssen Sie dazu kein U.S. Staatsbürger sein.
Bankkonto mit Scheckbuch. Hier haben
Sie die Wahl zwischen mehreren grossen U.S. Banken,
oder einer Bank in Dominica mit absolutem
Bankgeheimnis. (in Dominica können Sie ein Dollar-
oder DM-Konto führen.)
Visa- oder Masterkarte (Classic oder Gold)
durch eine Dominica oder US Bank. Eine U.S.
Bank würde für Kreditkarten nur in Frage kommen wenn
Sie eine U.S.-Steuernummer besitzen (können wir Ihnen
besorgen). Falls das nicht erwünscht ist, können wir
durch eine Bank in Dominica eine Visa- oder
Masterkarte (sogar Gold), auch ohne U.S.-Steuernummer,
für unsere Corporationsklienten besorgen.
Kapitalisierungs-Service. Im Rahmen
unseres Kapitalisierungs-Service sind wir in der Lage
unsere Klienten mit den Top-U.S. Banken mit
internationalen Abteilungen, sowie Top-U.S.
Risikokapitalgebern aus unseren Kapitalgeberlisten in
Verbindung zu setzen. Unsere Listen, die wir nach
langer und intensiver Marktforschung in enger
Zusammenarbeit mit Banken, Marktanalytikern, und
Industrieexperten zusammengestellt haben, enthalten
insgesamt über 2000 Kapitalgeber. Des Weiteren sind
wir in der Lage, bei den Verhandlungen und
Vertragsabschlüssen innerhalb der USA juristische
Unterstützung zu bieten. Auch können wir eine
Verbindung zu U.S. Börsenmaklern zwecks
Aktienverkaufs auf dem NASDAQ/OTC Börsenmarkt
herstellen. (Unsere kostenlos und unverbindlich
erhältliche, 70-seitige, deutschsprachige Broschüre
befasst sich ausführlich mit diesem Thema.)
Das
klingt zwar alles sehr gut, aber sind Gründungsfirmen
ohne U.S. Rechtsanwälte nicht bedeutend billiger?
Die
Dienste aller Firmen, die Corporationsgründungen in den
USA ohne U.S. Rechtsanwälte anbieten, beschränken sich
auf Briefkastenadressen ohne Ansprechbarkeit und ohne
jegliche Rechtshilfe, weswegen sie entsprechend billig
sind. (Bei uns sagt man: "you get what you pay for.")
Mit einer derart gegründeten Corporation ernsthafte
Geschäfte zu tätigen, kann geschäftlicher Selbstmord
sein, denn leider haben diese Gründungsanbieter wenig
Kenntnis von amerikanischen Gesetzen oder
Geschäftsregeln. Es kommt deshalb oft vor, dass
Ausländer, in der Annahme, ihre Corporation ohne
Rechtshilfe gründen und verwalten zu können, unbewusst
-und unnötigerweise- erhebliche Strafverfolgung
riskieren.
Hierzu
muss man wissen, dass in den USA die Unkenntnis der
Gesetze keine Verteidigung ist. (ignorance of the law is
not a defense). In Europa ist es sicherlich kaum anders,
und man kann es sich weder dort noch hier als seriöser
Geschäftsmann leisten, eine Aktiengesellschaft ohne
juristische Hilfe zu gründen, zumal man auch nie in der
Lage sein würde, mit einer derartigen Corporation
Verbindung zu Risikokapitalgebern oder dem Börsenmarkt
zu bekommen.
Hierbei
wäre insbesonders von gewissen Schwindlerfirmen zu
warnen, die anbieten mittels einer Corporationgründung
selbsttilgende Darlehen zu bekommen. So etwas gibt es in
der ganzen Welt nicht und die Sache ist ein ganz übler
Schwindel.
Es ist
also schon unerlässlich, dass eine Corporation von U.S.
Rechtsanwälten aufgesetzt wird, denn da eine
Corporation (genau wie eine AG) eine juristische Person
ist, muss diese juristische Person auch juristisch
korrekt aufgesetzt worden sein, um den Schutz gegen
Durchgriffshaftung geniessen zu können. Wenn dies
nämlich nicht der Fall ist, wird bei einem bei evtl.
Streit oder Strafverfahren vor Gericht ganz schnell die
Corporationsschutzhose heruntergezogen, und aufgrund
juristischer Ignoranz oder Fahrlässigkeit existiert
plötzlich wieder die Durchgriffshaftung, die man doch
vermeiden wollte.
Ein ganz
wesentlicher Punkt in unseren gegenseitigen
Geschäftsbeziehungen wird auch die Betreuung Ihres
Unternehmens nach erfolgreicher Gründung sein. Bei
realistischer Betrachtungsweise werden Sie feststellen,
dass unsere Gebühren in Anbetracht der professionellen
Dienstleistungen, einen sehr geringen Kostenfaktor
darstellen. Hierfür brauchen Sie nur unsere
aufgeführten Normal- und Sonderdienstleistungen mit
denen der anderen Anbieter zu vergleichen. Wenn Sie also
eine U.S. Corporationsgründung ernsthaft in Erwägung
ziehen, sollten Sie damit entweder einen mit der Materie
vertrauten U.S. Rechtsanwalt beauftragen, oder
überhaupt die Finger ganz davon lassen.
Wir
danken Ihnen für Ihr freundliches Interesse und
würden gerne von Ihnen hören.
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