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Gründen Sie eine englische Limited Company, Ltd.

Die Gründung einer UK Ltd. kann aus folgenden Gründen sinnvoll sein :

  • Ausweitung der geschäftlichen Tätigkeiten UK und Europa
  • Neugründung einer Gesellschaft mit ca. 400 Euro Stammkapital, ohne persönliche Haftung, Senkung der unternehmerischen Steuerlast, von Deutschland aus zu führen
  • Geschäftlicher Neubeginn nach Konkurs oder Insolvenz, anonyme Gründung

Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile:

  • In Deutschland voll handlungsfähig und eintragbar, selbst wenn in England keine Geschäfte getätigt werden ( EU-Recht)
  • Keine persönliche Haftung auf das Privatvermögen, Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen möglich
  • Keine 50 000,00 DM Stammkapital erforderlich, das Stammkapital einer LTD beläuft sich auf ca. 800 DM
  • Geringe Eintrags- und Reg.-Kosten
  • Europaweit geschäfts- und handlungsfähig
  • Legale Steuerminderung 
  • Anonyme Gründung möglich

Als Schnittstelle zwischen internationalen Consultants, Rechtsanwälten und Steuerberatern, gründen wir Ihre LTD in Kooperation mit der London Citylink Ltd ,London SE1 7SJ, Großbritannien. Wir beraten Sie im Vorfeld in allen Fragen und übergeben nachfolgend an unseren Kooperationspartner. London Citylink übernimmt dann Ihre Gründung und nachfolgende Betreuung.


Rechtsprechung  (C-212/97 vom 9.3.1999, Europäischer
Gerichtshof -EuGH- )

Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden 


Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von
Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man
die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren. 

Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union,
auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. 

In einem Urteil (C-212/97 vom 9.3.1999), hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese sich aus der Niederlassungsfreiheit ergebende Konsequenz ausdrücklich klargestellt. 


Häufig gestellte Fragen :

Ist die englische Limited Company anerkannt wie etwa eine deutsche
GmbH?


Die UK Ltd ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der gesamten EU als selbständige und unselbständige Niederlassung beim örtlichen Handelsregister eintragungsfähig. Nach dem
Maastricht Vertrag, der von allen EU Mitgliedsstaaten unterschrieben
wurde, dürfen ausländische Gesellschaften in anderen Staaten der Europäischen Union nicht benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Firmen.

Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im Handelsregister eingetragen werden kann?

Angenommen im öffentlich zugänglichen englischen Handelsregister würden Sie mit einer deutschen Anschrift als Geschäftsführer oder Gesellschafter verzeichnet sein, gehen die Behörden in Ihrem Land automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die Entscheidungen für diese Gesellschaft treffen. Wo die Geschicke der Firma gelenkt und entschieden werden, ist auch gleichzeitig der steuerliche Sitz der
Gesellschaft gegeben. Führt nach Außen hin ein Brite die Gesellschaft,
werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig nach Außen
hin in Großbritannien getroffen und somit liegt auch der steuerliche Sitz
der Gesellschaft in England. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen beiden Ländern wird nur in einem Land versteuert.

In England benötigt man für eine Bankkonteneröffnung eine andere
Bankreferenz. Auch bei Ihnen?


Nein, wir haben die Möglichkeit, dies für Sie ohne Vorlage einer weiteren Bankreferenz bei einer Londoner Großbank zu arrangieren.
Lediglich für Offshore Konten werden Bankreferenzen verlangt.

Gibt es bei englischen Banken auch schon EURO Konten?

Auch wenn Großbritannien noch nicht über die Teilnahme am EURO
entschieden hat, bieten alle Banken bereits EURO Konten an. Auch für
jede andere konvertierbare Währung gibt es entsprechende Konten.

Kann der Treuhänder auf die Firma oder das Firmenkonto zugreifen?

Dies ist vollkommen ausgeschlossen. Zwischen dem Nießbraucher (Beneficial Owner) der Gesellschaft und dem Treuhänder werden zwei beglaubigte Verträge abgeschlossen. Der Nießbraucher erhält eine Generalvollmacht über die volle Verfügungsgewalt für die Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle Rechte verzichtet. Im Treuhandvertrag ist geregelt, daß der Treuhänder allerdings nicht für
die Geschäfte und Tätigkeiten des Nießbrauchers haften kann. Der Bank liegen die Verträge auch vor und auf den Original Bank Dokumenten wird nur der Nießbraucher oder von ihm bevollmächtigte Personen als unterschriftsberechtigt eingetragen. Unsere Treuhänder zeichnen in keinem Fall (auch nicht auf Wunsch) das Bankkonto der Gesellschaft.

Muß die englische Firma eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer anmelden?

Ab einem Jahresumsatz von £51,000 muß eine sogenannte VAT
Nummer angemeldet werden. Wir führen das gerne für Sie durch. Mehrwertsteuer/Vorsteuer werden vierteljährlich zum Quartal abgerechnet und eingereicht.

Muß in England eine Buchhaltung geführt werden, auch wenn die
Gesellschaft im Ausland arbeitet?


Dabei muß zunächst geklärt werden, wo die Gesellschaft ihren Hauptsitz unterhält. Liegt dieser in Großbritannien, sind die ausländischen Vertretungen der Firma nur unselbständige Niederlassung. Die Buchhaltung und Versteuerung erfolgen in diesem Fall in England. Offshore Gesellschaften unterliegen in der Regel keiner Buchhaltungspflicht. Für genauere Auskünfte stehen
Ihnen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung.

Kann ich mich kostenlos beraten lassen, welche Lösung für mich die
Beste ist?


Genau das ist unsere Spezialität. In der Regel kann man eine
Auslandsfirmenkonstruktion nicht "von der Stange" kaufen. Prinzipiell
sollte eine ausführliche Beratung mit Betrachtung aller Hintergründe
und Zielen vor der Firmengründung erfolgen. Diese Beratung und alle
weiteren Fragen stehen uns bei Ihnen selbstverständlich immer
kostenlos zur Verfügung. 

Zur Gründung einer UK Ltd und weiteren Informationen klicken Sie bitte hier..


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