Gründen
Sie eine englische Limited Company, Ltd.
Die
Gründung einer UK Ltd. kann aus folgenden Gründen
sinnvoll sein :
- Ausweitung
der geschäftlichen Tätigkeiten UK
und Europa
- Neugründung
einer Gesellschaft mit ca. 400 Euro Stammkapital,
ohne persönliche Haftung, Senkung der
unternehmerischen Steuerlast, von Deutschland aus zu
führen
- Geschäftlicher
Neubeginn nach Konkurs oder Insolvenz, anonyme
Gründung
Die englische Form der
GmbH bietet viele Vorteile:
- In Deutschland voll
handlungsfähig und eintragbar, selbst wenn in
England keine Geschäfte getätigt werden (
EU-Recht)
- Keine persönliche
Haftung auf das Privatvermögen,
Durchgriffshaftungen nur in sehr selten Fällen
möglich
- Keine 50 000,00 DM
Stammkapital erforderlich, das Stammkapital einer
LTD beläuft sich auf ca. 800 DM
- Geringe Eintrags- und
Reg.-Kosten
- Europaweit geschäfts-
und handlungsfähig
- Legale
Steuerminderung
- Anonyme Gründung
möglich
Als Schnittstelle
zwischen internationalen Consultants, Rechtsanwälten
und Steuerberatern, gründen wir Ihre LTD in Kooperation
mit der London Citylink Ltd ,London SE1 7SJ,
Großbritannien. Wir beraten Sie im Vorfeld in allen
Fragen und übergeben nachfolgend an unseren
Kooperationspartner. London Citylink übernimmt
dann Ihre Gründung und nachfolgende Betreuung.
Rechtsprechung
(C-212/97
vom 9.3.1999, Europäischer
Gerichtshof -EuGH- )
Nationales
Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die
Errichtung von
Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht,
indem man
die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen
gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten
Freiheiten gewähren.
Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat
der Union,
auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und
Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich
nicht erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine
wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
In einem Urteil (C-212/97 vom 9.3.1999), hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) diese sich aus der
Niederlassungsfreiheit ergebende Konsequenz
ausdrücklich klargestellt.
Häufig gestellte
Fragen :
Ist
die englische Limited Company anerkannt wie etwa eine
deutsche
GmbH?
Die UK Ltd ist eine britische Gesellschaft mit
beschränkter Haftung und in der gesamten EU als
selbständige und unselbständige Niederlassung beim
örtlichen Handelsregister eintragungsfähig. Nach dem
Maastricht Vertrag, der von allen EU Mitgliedsstaaten
unterschrieben
wurde, dürfen ausländische Gesellschaften in anderen
Staaten der Europäischen Union nicht benachteiligt oder
schlechter gestellt werden als inländische Firmen.
Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich
selbst im Handelsregister eingetragen werden kann?
Angenommen im öffentlich zugänglichen englischen
Handelsregister würden Sie mit einer deutschen
Anschrift als Geschäftsführer oder Gesellschafter
verzeichnet sein, gehen die Behörden in Ihrem Land
automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die
Entscheidungen für diese Gesellschaft treffen. Wo die
Geschicke der Firma gelenkt und entschieden werden, ist
auch gleichzeitig der steuerliche Sitz der
Gesellschaft gegeben. Führt nach Außen hin ein Brite
die Gesellschaft,
werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig
nach Außen
hin in Großbritannien getroffen und somit liegt auch
der steuerliche Sitz
der Gesellschaft in England. Gemäß
Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen beiden Ländern wird nur in einem Land
versteuert.
In England benötigt man für eine
Bankkonteneröffnung eine andere
Bankreferenz. Auch bei Ihnen?
Nein, wir haben die Möglichkeit, dies für Sie ohne
Vorlage einer weiteren Bankreferenz bei einer Londoner
Großbank zu arrangieren.
Lediglich für Offshore Konten werden Bankreferenzen
verlangt.
Gibt es bei englischen Banken auch schon EURO Konten?
Auch wenn Großbritannien noch nicht über die Teilnahme
am EURO
entschieden hat, bieten alle Banken bereits EURO Konten
an. Auch für
jede andere konvertierbare Währung gibt es
entsprechende Konten.
Kann der Treuhänder auf die Firma oder das
Firmenkonto zugreifen?
Dies ist vollkommen ausgeschlossen. Zwischen dem
Nießbraucher (Beneficial Owner) der Gesellschaft und
dem Treuhänder werden zwei beglaubigte Verträge
abgeschlossen. Der Nießbraucher erhält eine
Generalvollmacht über die volle Verfügungsgewalt für
die Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle Rechte
verzichtet. Im Treuhandvertrag ist geregelt, daß der
Treuhänder allerdings nicht für
die Geschäfte und Tätigkeiten des Nießbrauchers
haften kann. Der Bank liegen die Verträge auch vor und
auf den Original Bank Dokumenten wird nur der
Nießbraucher oder von ihm bevollmächtigte Personen als
unterschriftsberechtigt eingetragen. Unsere Treuhänder
zeichnen in keinem Fall (auch nicht auf Wunsch) das
Bankkonto der Gesellschaft.
Muß die englische Firma eine Umsatzsteuer
Identifikationsnummer anmelden?
Ab einem Jahresumsatz von £51,000 muß eine sogenannte
VAT
Nummer angemeldet werden. Wir führen das gerne für Sie
durch. Mehrwertsteuer/Vorsteuer werden vierteljährlich
zum Quartal abgerechnet und eingereicht.
Muß in England eine Buchhaltung geführt werden,
auch wenn die
Gesellschaft im Ausland arbeitet?
Dabei muß zunächst geklärt werden, wo die
Gesellschaft ihren Hauptsitz unterhält. Liegt dieser in
Großbritannien, sind die ausländischen Vertretungen
der Firma nur unselbständige Niederlassung. Die
Buchhaltung und Versteuerung erfolgen in diesem Fall in
England. Offshore Gesellschaften unterliegen in der
Regel keiner Buchhaltungspflicht. Für genauere
Auskünfte stehen
Ihnen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung.
Kann ich mich kostenlos beraten lassen, welche
Lösung für mich die
Beste ist?
Genau das ist unsere Spezialität. In der Regel kann man
eine
Auslandsfirmenkonstruktion nicht "von der
Stange" kaufen. Prinzipiell
sollte eine ausführliche Beratung mit Betrachtung aller
Hintergründe
und Zielen vor der Firmengründung erfolgen. Diese
Beratung und alle
weiteren Fragen stehen uns bei Ihnen selbstverständlich
immer
kostenlos zur Verfügung.
Zur
Gründung einer UK Ltd und weiteren Informationen
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